Frage: Hat der Kontoinhaber eines P-Kontos einen Anspruch auf Rückumwandlung in ein „normales“ Girokonto?
Antwort : Ja!
Der BGH bejaht diese Frage in seiner Entscheidung vom 10.02.2015 und weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Fortführung des Girokontovertrages nach den alten Bedingungen erfolgt.